Psychologische Praxis
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Angebot
Für Kinder und Jugendliche
- Begleitung und Beratungen von Jugendlichen
- Spieltherapie
- Psychotherapie
- Traumatherapie
- Einzeltherapien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
(akute Krisen, schwierige Lebensphasen, Entwicklungsstörungen, Leistungs- und Verhaltensstörungen, psychosomatische Störungen)
Für Erwachsene
- Beratungen und Therapien für Erwachsene (Hinterfragen gewohnter Muster, Entwickeln neuer Perspektiven)
Für Eltern
Erziehungsberatung, Begleitung und Beratung
bei Fragen zur Entwicklung und Förderung von Kindern.
- Wenn Schwierigkeiten in der Erziehung zu einer grossen Belastung werden (z.B. bei Ängsten, Aggressivität, Streit unter Geschwistern, schwierige Aufgabensituationen, Ablösungsprobleme, Schlafprobleme)
- Wenn Eltern sich um ihr Kind sorgen (z.B. weil ihr Kind Schwierigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen hat, grosse Ängste zeigt, Entwicklungsverzögerungen vorhanden sind)
- Wenn sich die Familie in einer schwierigen Situation befindet (z.B. bei Trennung, Scheidung, Abschied, Tod oder andere familiäre Belastungen).
Für Lehrpersonen
Beratung von Menschen aus dem psychosozialen Berufsfeld.
- Um Kompetenzen zu stärken, Ressourcen zu aktivieren, Konflikte zu klären.
- Klärung beruflicher und persönlicher Fragen.
- Unterstützung und Begleitung bei persönlichen und/oder beruflichen Krisen.
Alexandra Schuler
Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin
- Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie SBAP
- Fachpsychologin für Psychotherapie SBAP
- Therapeutin für Psychotraumatologie und traumazentrierte Psychotherapie
- Zertifizierte EMDR Therapeutin
Zu meiner Person
Curriculum vitae
- Erstausbildung zur Pädagogin
- Studium in Psychologie mit Schwerpunkt Diagnostik und Beratung
an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Angewandte Psychologie (ZHAW) - Transaktionsanalytische Ausbildung in Zürich und Freiburg im Breisgau
- Geprüfte Transaktionsanalytikerin der Schweizerischen und Europäischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (SGTA, EATA)
im Bereich der Psychotherapie - Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie SBAP
- Fachpsychologin für Psychotherapie SBAP
- Praxisbewilligung für Psychotherapie im Kanton Aargau
- Therapeutin für Psychotraumatologie und traumazentrierte Psychotherapie
- Zertifizierte EMDR Therapeutin
Psychotherapeutische Weiterbildung
2019 - dato | Ausbildung zur Hypnotherapeutin | |
2011 - dato | EMDR und Hypnotherapeutische Supervision | |
2009 - 2010 | Weiterbildung in Psychotraumatologie und Traumatherapie | |
1997 - dato | Regelmässige Einzel- und Gruppensupervision |
Berufliche Tätigkeitsfelder
2001 - dato | Psychotherapeutin | |
2001 - 2021 | Schulpsychologin, Erziehungsberaterin und Psychotherapeutin | |
2004 - 2005 | Referate zum Thema Jugend/Suizid | |
2001 - 2006 | Erziehungsberaterin | |
2000 - 2004 | Kaderseminare für Lehrmeister (Modul: Jugend), Kanton Zürich | |
1997 - 2001 | Mitarbeiterin Schlupfhuus Zürich | |
1997 - 2001 | Mitarbeiterin Sorgen- und Beratungstelefon (147) für Kinder und Jugendliche | |
1995 | Mitarbeit in diversen Schulprojekten im Rahmen der Schulentwicklung der Stadt Zürich | |
1994 | Kindergartenlehrperson |
Anmeldung
Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung, sowie das Formular "ärztliche Anordnung".
Bitte nehmen Sie vorgängig mit mir Kontakt auf. Dazu nutzen Sie am einfachsten das Kontaktformular. Besten Dank!
Information
Seit dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie über die obligatorische Grundversicherung finanziert (wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist).
Die delegierte Psychotherapie wurde abgeschafft: der/die PsychotherapeutIn ist nicht mehr dem/der PsychiaterIn unterstellt, sondern arbeitet selbstständig auf eigene Rechnung. Sie haben die freie Wahl, bei welchem/welcher PsychotherapeutIn Sie Psychotherapie beginnen, resp. fortsetzen.
Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung (siehe Beilage). Diese Anordnung stellt Ihnen Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder im Falle von Kindern der Kinderarzt, die Kinderärztin aus. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen. Eine erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie durch den/die anordnenden Arzt/Ärztin erneuert werden. Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch eine/n Psychiater/in (siehe Beilage).
Information
Seit dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie über die obligatorische Grundversicherung finanziert (wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist).
Die delegierte Psychotherapie wurde abgeschafft: der/die PsychotherapeutIn ist nicht mehr dem/der PsychiaterIn unterstellt, sondern arbeitet selbstständig auf eigene Rechnung. Sie haben die freie Wahl, bei welchem/welcher PsychotherapeutIn Sie Psychotherapie beginnen, resp. fortsetzen.
Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung (siehe Beilage). Diese Anordnung stellt Ihnen Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder im Falle von Kindern der Kinderarzt, die Kinderärztin aus. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen. Eine erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie durch den/die anordnenden Arzt/Ärztin erneuert werden. Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch eine/n Psychiater/in (siehe Beilage).
Kontakt
Alexandra Schuler
Badstrasse 15, 1. Stock
5400 Baden
+41 (0)78 896 28 28
Links zu Partnern
www.hypnose.ch
www.dsgta.ch
www.sbap.ch
www.iip.ch
www.emdr-ch.org/